PM zur Zufahrt für das Containerhafen-Projekt in Swinemünde
Neue 75 km lange und 17m tiefe östliche Zufahrt für das Containerhafen-Projekt in Swinemünde geplant - massive Umweltschäden vor Usedom und Wollin.
Die Umweltzerstörung der Küstengewässer mit ihren geschützten Natura 2000 Gebieten vor Usedom und Wollin schreitet voran, mit unabsehbaren Folgen für das sensible Ökosystem der Ostsee.
Durch Containerhafen mit Hafenbecken, Wellenbrecher und neuer Zufahrt, durch die geplante Gasförderung mit bis zu acht Bohrtürmen, und das bereits existierende LNG-Terminal wird die Ostsee und insbesondere die Küstengewässer vor Usedom und Wollin extrem belastet. Das sensible Ökosystem, die marine Flora und Fauna sowie die Wasserqualität wird so langfristig Schaden nehmen. Für die beiden Inseln, deren Identität und Attraktivität so eng mit einer intakten Meeresumwelt verbunden ist, ist diese Entwicklung eine Katastrophe.
Verfahren
Die polnische Generaldirektion für Umweltschutz (GDOŚ) hat mit Schreiben vom 28.04.2025 Unterlagen zur neuen Ost-Zufahrt vorgelegt und damit ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren gestartet (Scoping).
Bis zum 16.6.25 können von deutscher Seite Stellungnahmen zum diesem Projekt eingereicht werden.
Geplant ist eine Fahrrinne mit einer Tiefe von 17,0 m, einer Sollbreite von 500 m. Die Länge der neuen Fahrrinne beträgt ca. 75 km. Die Menge des zu fördernden Baggerguts beläuft sich etwa auf 140-160 Mio m³.
Das bei den Arbeiten anfallende Aushubmaterial soll auf einer für das Projekt zu schaffenden Klappe oder künstlichen Insel (Deponien) abgelagert werden. Darüber hinaus wird erwogen, einen Teil (ca. 10-15 %) des Aushubmaterials auf dem Strand zu deponieren, um eine künstliche Anreicherung zu erreichen.
Die Fläche der beiden geplanten Deponien wird etwa 12.000 ha und etwa 6.000 ha betragen.
Verletzung des EU-Umweltrechts
Die Aufteilung des Vorhabens Containerhafen in mehrere unabhängige UVP-Verfahren (seeseitig und landseitig) widerspricht dem europäischem Umweltrecht. Kumulative Effekte in den Umweltauswirkungen werden so nicht ausreichend berücksichtigt.
Umweltauswirkungen der neuen Fahrrinne
Der Bau der neuen Zufahrt wird zu einer deutlichen Beeinträchtigung der ökologischen Situation entlang der Fahrrinne und der Deponien führen.
Die vorhandenen, großräumig vorkommenden benthischen Habitate und ihre Fauna werden durch Überbauung, Vertiefung, dauerhafte Unterhaltung, Schadstoffeintrag und reduzierten Wasseraustausch dauerhaft geschädigt. In den betroffenen Natura 2000 Schutzgebieten wird es zu großflächigen und intensiven Beeinträchtigungen kommen, die zu einem vollständigen Lebensraumverlust im aquatischen Milieu führen.
In dem betroffenen Wirkraum kommt es voraussichtlich auf ca. 22.000 ha (Deponien ca. 18.000 ha, Fahrrinne ca. 3.750 ha) durch die Verklappung von Baggergut zu einer temporären Beeinträchtigung der benthischen Gemeinschaften und Lebensräume; durch die Verklappung von Material aus der Unterhaltungsbaggerung wird die Beeinträchtigung auf Teilflächen dauerhaft. Durch den Schiffsverkehr im Bereich der Ostansteuerung kommt es im Bereich der artspezifisch unterschiedlich breiten Störkorridore (bis zu 2,5 km nach jeder Seite) trotz der vorhandenen Vorbelastung zu einer starken Abnahme der ökologischen Funktion dieser Flächen für v.a. den Schweinswal und die Avifauna; das Vorhaben liegt innerhalb von Naturschutzgebieten.
Tourismus
Die geplanten Vorhaben bedeuten touristisch und damit wirtschaftlich für unsere Region ein Desaster. Jahr für Jahr ziehen die Inseln hunderttausende Besucher an, die ihre einzigartigen weitläufigen Strände und unberührten Naturlandschaften suchen. Menschen kommen nicht nach Usedom oder Wollin, um sich hier in Industrielandschaften zu erholen, sondern Natur und Landschaft in möglichst entspannter Form genießen zu können.
LINKs:
https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/100_Espoo_Ostsee_Verfahren_Swinemuende.html
https://www.uvp-portal.de/de
Dr. Rainer Sauerwein, 03. Juni 2025
Vorstand BI Lebensraum Vorpommern
